Rechtsgrundlagen des Verbandes Naturpark Thüringer Wald
Rechtliche Grundlage für den Naturpark Thüringer Wald ist die Verordnung über den Naturpark Thüringer Wald vom 27. Juni 2001 (GVOB Freistaat Thüringen, 2001, S. 300).
Der Verband „Naturpark Thüringer Wald e.V.“ ist der Träger des Naturparks im Sinne des § 15 Abs. 3 ThürNatG. Der Verband ist nach § 9 Abs. (1) Naturpark-Verordnung zuständig für die Entwicklung des Naturparks in den Bereichen Erholung und Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit sowie Koordinierung der Landschaftspflege.
Im Sinne dieser Trägerschaft und der Zuständigkeit hat der Naturparkverband die Ziele und Aufgaben in seiner Satzung (Stand März 2003) untersetzt: Satzung des Verbandes. Dabei wird der Verband u.a. durch Beiträge der beigetretenen Landkreise und Kommunen finanziert.
Gesetzlicher Auftrag
Der Naturpark Thüringer Wald ist ein nach dem Thüringer Naturschutzgesetz ausgewiesenes Großschutzgebiet. Der Zweck der Ausweisung ist nach § 3 der Naturparkverordnung vom 27. Juni 2001:
- Teilräume entsprechend den Zielen der Raumordnung im Zusammenwirken mit der Bevölkerung entsprechend ihrem Naturschutzwert und ihrer Erholungseignung zu schützen, zu entwickeln und zu erschließen,
- modellhaft eine naturschonende und erholungsgerechte Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung zu fördern,
- eine nachhaltige Entwicklung, welche die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse gleichermaßen berücksichtigt.
Die Ziele des Naturparks beinhalten vor allem den Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft, die Erhaltung und Entwicklung der Erholungsfunktion und die Wahrung nachhaltiger Wirtschaftsformen. Zur Sicherstellung der Erholungs- und Naturschutzfunktion und Erreichung der Schutz- und Entwicklungsziele ist eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit sowie die Bereitstellung von attraktiven Bildungsangeboten und Angeboten zum Naturerleben unbedingt notwendig.
Träger und Aufgaben
Träger des Naturparks im Sinne des § 15 Abs. (3) Thüringer Naturschutzgesetz ist der Naturpark Thüringer Wald e. V., der 1991 gegründet wurde. Er ist nach § 9 Abs. (1) Naturpark-Verordnung zuständig für die Entwicklung des Naturparks in den Bereichen Erholung und Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit sowie Koordinierung der Landschaftspflege. Nach § 9 Abs. (2) der Naturpark-Verordnung hat der Träger insbesondere folgende, an den Zielen von Naturschutz und Erholung auszurichtende Aufgaben:
- Erarbeitung von touristischen Entwicklungs- und Erschließungskonzeptionen sowie Umsetzung von Modellprojekten
- Planung und Umsetzung von Projekten und Maßnahmen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung sowie Koordinierung des Einsatzes der Naturparkführer
- Einrichtung und Betrieb von Umweltbildungseinrichtungen und Informationszentren auch als Beitrag zur regionalen und landschaftsbezogenen Wirtschaftsentwicklung
- Durchführung von Programmen zur Fort- und Weiterbildung zu naturparkspezifischen Themen
- Unterstützung und Förderung von Initiativen der Heimat-, Naturschutz- und Wandervereine im Thüringer Wald
- Erarbeitung und Umsetzung von Projekten in den Bereichen Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe, Vermarktung regionaler Produkte, Strukturentwicklung ländlicher Regionen, Tourismus und regionale Standortfaktoren
- Vermittlung von Kenntnissen an Produktions-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zur Förderung einer vielseitigen und modellhaften Regionalentwicklung, vor allem im Hinblick auf den Einsatz ressourcenschonender Verfahren
- Vermittlung von Kenntnissen in Bezug auf eine landschaftsangepasste Siedlungsentwicklung und Unterstützung bei deren Umsetzung
- Anerkennung von im Naturpark gelegenen Städten und Gemeinden als „Naturparkgemeinde“ sowie
- Koordinierung, Organisation und fachliche Begleitung vor allem der Landschaftspflege sowie langjährige Effizienz- und Erfolgskontrolle, Entwicklung von umsetzungsorientierten Landnutzungskonzepten im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplans.
Diese gesetzlichen Vorgaben und Aufgaben sind im Regionalen Entwicklungsprogramm Naturpark Thüringer Wald abgestimmt und werden mit konkreten Projekten untersetzt. Für staatliche Aufgaben, z.B. der Stellungnahmen bei Bauvorhaben im Naturpark oder naturschutzfachliche Überwachung und Maßnahmen, ist die Naturparkverwaltung beim Biosphärenreservat Vessertal zuständig.
Kontakt
Verband
Naturpark Thüringer Wald e.V.
Dorfstraße 16
98749 Friedrichshöhe
Telefon: 036704 / 7099 - 0
Telefax: 036704 / 7099 - 19
Aktuelle Projekte
Projekt AKKU.TOUR
An einem alternativen E-Mobilitätskonzept, das auch für gehandicapte und ältere Menschen einen barrierefreien Zugang zu den touristischen Angeboten de...
Prima-Klima-Lebensstil
Das Projekt "Prima-Klima-Lebensstil" kommt von der Entwicklungs- in die Multiplikationsphase mit Fortbildung und Beratung. » ...






